Arbeitsvertrag angestellter Zahnarzt – Basics
In diesem Artikel erfahren Sie die Basics – die Grundlagen – für einen Arbeitsvertrag zwischen Praxisinhaber/in und angestellten/r Zahnarzt/Zahnärztin.
Spätestens mit der Entscheidung für einen zahnärztlichen Kollegen als Mitarbeiter bzw. der Entscheidung für eine Praxis kommt das Thema Arbeitsvertrag auf Sie zu. Ich spreche bewusst beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – an, da ein Arbeitsvertrag für beide Seiten zufriedenstellend gestaltet sein sollte. So lassen sich etwaige Unstimmigkeiten bereits im Voraus vermeiden.
Der Arbeitsvertrag sollte als positive Grundlage zu einem vertrauensvollen Arbeitsverhältnis beitragen.
Idealerweise beginnen Sie mit den ersten Überlegungen des schriftlichen Dokuments “Arbeitsvertrag” schon bevor Sie einen passenden Kandidaten bzw. Praxis gefunden haben. So haben Sie den Kopf frei, sich Ihre ideale Form der Zusammenarbeit zu definieren. Denn genau dies ist der Arbeitsvertrag – eine Dokumentation der Rahmenbedingungen Ihrer Zusammenarbeit.
Inhalte – Arbeitsvertrag angestellter Zahnarzt
Im Arbeitsvertrag sollten folgende Punkte geregelt werden:
Formalitäten
- Beginn: konkretes Datum
- Dauer (Befristet / Unbefristet)
- Art der Anstellung – Vorbereitungsassistent, Entlastungsassistent oder Angestellter Zahnarzt?
- KZV-Genehmigung zum Zeitpunkt des Arbeitsbeginns (Kosten trägt i.d.R. der Arbeitgeber)
Tätigkeiten
- Stellenbeschreibung als Anhang
- detaillierte Beschreibung der Tätigkeiten, Verantwortung, Weisungsbefugnisse
- Einordnung in die Hierarchie der Praxis
Vergütung
- Gehalt – monatliches Brutto-Gehalt (Festgehalt / Umsatzbeteiligung)
- Entgeltzahlung im Krankheitsfall (keine Sonderregelungen, rechtliche Grundlagen beachten)
- Zusatzleistungen: 13. Monatsgehalt, VWL = Vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge, Sachprämien (z.B. Tankgutschein)
- Bonusleistungen / Sonderzahlungen
- Zielvereinbarungen
- Gehaltssteigerungen / Datum neue Verhandlung
Arbeitszeiten
- Arbeitszeiten (Behandlungszeiten, Bürozeiten/Verwaltung)
- Überstundenregelung (Vergütung, Freizeitausgleich)
- Arbeitstage (Mo-Fr) oder Werktage (Mo-Sa)
- Notdienstregelung (Teilnahme, Zeitausgleich, Vergütung)
Urlaub, Fortbildungen, Krankheit
- Urlaub (Anzahl Urlaubstage, Arbeitstage oder Werktage (Mo-Fr)?)
- Fortbildungen (Kostenübernahme, zusätzliche Urlaubstage?, Bildungsurlaub?)
- Verhalten im Krankheitsfall (sofortige Meldung, AU)
Probezeit, Kündigung
- Probezeit (Dauer, Kündigungsfrist)
- Kündigungsfrist
Sonstiges
- Haftpflichtversicherung (Versicherung über die Praxis/den Arbeitgeber)
- Konkurrenzschutzklausel? (nur eingeschränkt möglich, mit Karenzentschädigung)
- Salvatorische Klausel
Arbeitsvertrag angestellter Zahnarzt – Form
Rechtlich gesehen kann ein Arbeitsvertrag mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Seine Wirksamkeit ist nicht von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig. Um klare Vereinbarungen zu treffen und nachweislich festzuhalten, sollte der Arbeitsvertrag jedoch schriftlich fixiert werden. Beide Partner erhalten ein mit Datum und Unterschrift versehenes Exemplar.
Der Arbeitsvertrag sollte die Überschrift “Arbeitsvertrag Angestellte/r Zahnarzt/Zahnärztin” und die Namen sowie Adressen beider Vertragspartner enthalten.
Musterverträge vs. individueller Arbeitsvertrag
Es ist ratsam einen individuellen Arbeitsvertrag mit denen Ihnen wichtigen Punkten individuell zu erstellen bzw. durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erstellen zu lassen.
Die meisten Zahnärztekammern stellen Ihnen Musterverträge kostenfrei zur Verfügung, an denen Sie sich orientieren können.
24h Bedenkzeit
Der Arbeitsvertrag regelt Ihre kollegiale Zusammenarbeit. Ich empfehle beiden Seiten mindestens 24h nach der ersten Ansicht mit der Unterzeichnung zu warten. So haben Sie die Möglichkeit haben in Ruhe den Vertrag zu lesen und für sich zu prüfen. Sollten im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit Unstimmigkeiten oder Konflikte auftauchen – die sich nicht immer vermeiden lassen – kommt schnell das unangenehme Gefühl bei Unterzeichnung des Vertrages wieder hoch. Dies trifft auf beide Seiten zu – häufiger noch jedoch beim Angestellten. Also achten Sie als Arbeitgeber darauf, Ihrem zukünftigen Kollegen den Raum und die Möglichkeit für Rückfragen zu geben.
Vertragsabschluss – Arbeitsvertrag Zahnarzt
Kein Vertragsabschluss ohne Vertragsverhandlung – dies gilt für beide Seiten!
Ihre Unterschrift zählt und ist rechtlich bindend – prüfen Sie den Vertrag vor dem Abschluss sorgfältig. Fallen Ihnen Unstimmigkeiten auf oder haben Sie Rückfragen – suchen Sie das Gespräch.
Tipp: Diese Verhandlungen sind in der Regel für beide Seiten keine alltägliche Situation. Besonders als Angestellter sollten Sie sich bei Unsicherheiten und Unstimmigkeiten nicht mit einen “das klären wir dann schon noch” vertrösten lassen. Gehen Sie nicht mit einem negativen Bauchgefühl ein Arbeitsverhältnis ein.
Die oben genannten Inhalte und Punkte sollten nicht vorgegeben werden, sondern von beiden Vertragspartnern diskutiert und verhandelt werden. Hier lassen sich auch Kompromisse schließen – evtl. übernimmt der/die neue Kollege/Kollegin gerne die Notdienste und möchte dafür im Gegenzug auch mal ein verlängertes Wochenende frei haben?
Sind Sie sich allen Punkten einig oder zufriedenstellende Kompromisse eingegangen, steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit nichts mehr im Wege.
Viel Erfolg für Ihre zahnärztliche Zusammenarbeit!
Individuelle Beratung
Zu diesem und weiteren Themen rund um die zahnärztliche Zusammenarbeit unterstütze ich Sie gerne mit einer individuellen Beratung oder einem Business Coaching.
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Für weitere, detaillierte Fragen und Antworten zu Ihrer persönlichen Situation biete ich Termine mit dem Fokus “1 Anliegen” an. Alle Infos, Preise und Ablauf finden sie unter:
[*dies stellt im Übrigen keine Rechtsberatung dar und kann auch keine individuelle für den Einzelfall gültige Rechtsberatung ersetzen]
Coaching & Beratung für Zahnärzte
Mit dem Business Coaching für Zahnärzte biete ich spezialisierte Coachings & Beratungen für angestellte Zahnärzte, Praxisgründer und Praxisinhaber an.