Q&A zum Thema “Schwangerschaft als angestellte Zahnärztin”
Zu den ersten beiden Blogartikeln aus der Reihe “Schwangerschaft als angestellte Zahnärztin” habe ich per E-Mail sowie auf Instagram weitere Fragen erhalten. Dies ist der 3. Teil der Artikel-Serie. In dem Video beantworte ich die weiteren Fragen (Q&A). Angesprochen werden wieder angestellte Zahnärztinnen und Praxisinhaber*Innen.
Q&A ☕️ – Ich beantworte eure Fragen:
- „Wie wird das Gehalt bei Umsatzbeteiligung im Beschäftigungsverbot berechnet?“
- „Was ist beim Thema Lohnfortzahlung zu beachten?“
- „Wie lange kann die Stillzeit in Anspruch genommen werden?“
- „Gilt das Still-Beschäftigungsverbot auch bei Beschäftigung in der Universitätszahnklinik?“
- „Bekommt man auch 100% des Gehaltes, wenn man in der Elternzeit stillt?“
- „Was ist bei dem Versorgungswerk/Rentenversicherung/Kindererziehungszeiten zu beachten?“
neues Format: Video-Blog auf YouTube
Die Fragen beantworte ich in dem folgenden Video.
Individuelle Beratung
Für weitere, detaillierte Fragen und Antworten zu Ihrer persönlichen Situation biete ich Termine mit dem Fokus “1 Anliegen” an. Alle Infos, Preise und Ablauf finden sie unter:

Coaching & Beratung für Zahnärzte
Neben dem allgemeinen Coaching biete ich spezialisierte Beratungen für angestellte Zahnärzte, Praxisgründer und Praxisinhaber an.
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[Dies stellt im Übrigen keine Rechtsberatung dar und kann auch keine individuelle für den Einzelfall gültige Rechtsberatung ersetzen.]
Hallo liebe Daniela, kannst du mir bitte eine Frage beantworten?
Ich bin angestellte Zahnärztin und werde umsatzbezogen vergütet. Es handelt sich um einen Quartalumsatz, d.h. die Auszahlung des umsatzstarken 4. Quartals erfolgt im April. Nun habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Wird dieser Umsatz im Beschäftigungsverbot mit verrechnet bzw. wird mir dieser Umsatz überhaupt vergütet?
Vielen Dank für deine Antwort und deinen hilfreichen Blog. Liebe Grüße Jenny
Hallo Jenny,
bei deiner Situation kommt es auf mehrere Details an. Besonders wichtig sind die Formulierung im Arbeitsvertrag und die regelmäßige Handhabung deiner Gehaltsabrechnung. Bei einer Auszahlung im Folgequartal ist es wichtig, dass es nicht dazu kommt, dass die Umsatzbeteiligung “unter den Tisch fällt”, aber auch nicht doppelt einfließt.
Um deine Frage zu beantworten sind u.a. die genannten Punkte wichtig. Für eine konkrete Antwort und um deine individuellen Handlungsmöglichkeiten zu besprechen ist ein Termin zu dem Thema sinnvoll.
Für detaillierte und konkrete Fragen und Antworten zu den Themen rund um die Schwangerschaft/Stillzeit/Elternzeit etc. biete ich daher Termine mit dem Fokus “1 Anliegen” an.
Alle Infos dazu findest du unter: https://danielaheints.com/online-coaching-1-anliegen/
Liebe Grüße Daniela
Hallo Daniela,
Ich hätte auch eine Frage.
Ich habe im Januar meine Assistenzarztstelle angefangen und im Arbeitsvertrag steht, dass ich eine Probezeit von 4 Monaten habe. Ansonsten ist mein Vertrag bis Dezember 2023 befristet.
Heute bin ich ungefähr in der 9. Woche, habe aber erst Anfang Januar herausgefunden, dass ich schwanger bin. Ist es möglich, dass ich nun meinen Job verliere, wenn ich meiner Arbeitsgeberin mitteilte, dass ich schwanger bin? Habe ich dann Kündigungsschutz bis zum Ende der Probezeit? Oder rein theoretisch bis zum Ende des Arbeitsvertrages?
Liebe Grüße
Alexandra
Hallo Alexandra,
der Kündigungsschutz gilt auch in der Probezeit. Schau mal im Blogbeitrag https://danielaheints.com/schwangerschaft-als-angestellte-zahnaerztin/ – dort ist es beschrieben.
“Ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft unterliegen Mitarbeiterinnen nach §17 MuSchG einem sofortigen Kündigungsschutz. Weiß der/die Arbeitgeber/in zum Zeitpunkt der Kündigung noch nichts von der Schwangerschaft, hat die Schwangere bis zu zwei Wochen nach der Kündigung Zeit, die Schwangerschaft mitzuteilen. Die erfolgte Kündigung wird damit rückwirkend unwirksam. Das Kündigungsverbot gilt auch während der Probezeit.”
Das bedeutet, auch wenn du aktuell noch nichts von der Schwangerschaft mitgeteilt hast, gilt der Kündigungsschutz.
Dein Job ist also nicht gefährdet – auch wenn du noch in der Probezeit bist.
Viele Grüße
Daniela
Hallo Daniela,
Welche Nachteile können mir entstehen wenn ich in der privaten Krankenkasse versichert bin und als angestellte ZÄ schwanger werde? Werden die Beiträge in der Stillzeit und im Mutterschutz genauso zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt?
Danke
Hallo Lena,
eine Beratung zum Thema Wechsel in die PKV/Vor- und Nachteile biete ich nicht an – diese Entscheidung sollte unter mehreren Aspekten sorgfältig abgewogen werden. In Bezug auf eine Schwangerschaft ist unter anderem vor allem die Elternzeit zu beachten, da in der Elternzeit die vollen Beiträge vom Arbeitnehmer zu tragen sind (da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht). Anders ist es in der sogenannten “Stillzeit”, d.h. wenn ein Beschäftigungsverbot durch das Stillen in Kraft tritt. Dann besteht das Arbeitsverhältnis, nur darf eben nicht gearbeitet werden. In dieser Zeit erhälst du (wie im BV in der Schwangerschaft) den vollen Lohn inkl. AG-Anteile zur Krankenversicherung.
Viele Grüße
Daniela
Hallo liebe Daniela,
wie verhält es sich mit einem nebenberuflichen Studium neben der Arbeit als angestellte ZÄ. Erfolgen die Leistungen im Berufsverbot(volles Gehalt) genauso oder können mir dadurch Nachteile entstehen?
Vielen Dank