Q&A zum Thema “Schwangerschaft als angestellte Zahnärztin”
Zu den ersten beiden Blogartikeln aus der Reihe “Schwangerschaft als angestellte Zahnärztin” habe ich per E-Mail sowie auf Instagram weitere Fragen erhalten. Dies ist der 3. Teil der Artikel-Serie. In dem Video beantworte ich die weiteren Fragen (Q&A). Angesprochen werden wieder angestellte Zahnärztinnen und Praxisinhaber*Innen.
Q&A ☕️ – Ich beantworte eure Fragen:
- „Wie wird das Gehalt bei Umsatzbeteiligung im Beschäftigungsverbot berechnet?“
- „Was ist beim Thema Lohnfortzahlung zu beachten?“
- „Wie lange kann die Stillzeit in Anspruch genommen werden?“
- „Gilt das Still-Beschäftigungsverbot auch bei Beschäftigung in der Universitätszahnklinik?“
- „Bekommt man auch 100% des Gehaltes, wenn man in der Elternzeit stillt?“
- „Was ist bei dem Versorgungswerk/Rentenversicherung/Kindererziehungszeiten zu beachten?“
neues Format: Video-Blog auf YouTube
Die Fragen beantworte ich in dem folgenden Video.
Individuelle Beratung
Für weitere, detaillierte Fragen und Antworten zu Ihrer persönlichen Situation biete ich Termine mit dem Fokus “1 Anliegen” an. Alle Infos, Preise und Ablauf finden sie unter:
[Dies stellt im Übrigen keine Rechtsberatung dar und kann auch keine individuelle für den Einzelfall gültige Rechtsberatung ersetzen.]
Coaching & Beratung für Zahnärzte
Mit dem Business Coaching für Zahnärzte biete ich spezialisierte Coachings & Beratungen für angestellte Zahnärzte, Praxisgründer und Praxisinhaber an.