Landeszahnärztekammern und KZVen
Je nach Anliegen sind die Landeszahnärztekammer und / oder KZV Ihre Ansprechpartner in vielen Bereichen der zahnärztlichen Berufsausübung.
Auf dieser Seite erhalten Sie die direkten Links zu Ihrer LZK und KZV. Erfahren Sie mehr über die Aufgaben der Landeszahnärztekammer, Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie der BZÄK und der KZBV.
Landeszahnärztekammern in Deutschland
Übersicht über die LZK in Deutschland.
Die Landeszahnärztekammern sind die zuständigen Ansprechpartner in allen Fragen rund um die zahnärztliche Berufsausübung.
In Deutschland gibt es 17 Landeszahnärztekammern. Mehr über das System der Zahnärztlichen Selbstverwaltung, die Aufgaben der Zahnärztekammer und KZV erfahren Sie im Abschnitt “Zahnärztliche Selbstverwaltung”.
Landeszahnärztekammern – Links
- Baden-Württemberg ✆ 0711/22845-0 www.lzk-bw.de
- Bayern ✆ 089/72480-0 www.blzk.de
- Berlin ✆ 030/34808-0 www.zaek-berlin.de
- Brandenburg ✆ 0355 / 381 480 www.lzkb.de
- Bremen ✆ 0421/33303-0 www.zaek-hb.de
- Hamburg ✆ 040/733405-0 www.zahnaerzte-hh.de
- Hessen ✆ 069/4272750 www.lzkh.de
- Mecklenburg-Vorpommern ✆ 0385/59108-0 www.zaekmv.de
- Niedersachsen ✆ 0511/83391-0 www.zkn.de
- Nordrhein ✆ 0211/447040 www.zahnaerztekammernordrhein.de
- Rheinland-Pfalz ✆ 06131/9613660 www.lzk.de
- Saarland ✆ 0681/586080 www.zaek-saar.de
- Sachsen ✆ 0351/8066-0 www.zahnaerzte-in-sachsen.de
- Sachsen-Anhalt ✆ 0391/739390 www.zaek-sa.de
- Schleswig-Holstein ✆ 0431/260926-0 www.zahnaerzte-sh.de
- Thüringen ✆ 0361/74320 www.lzkth.de
- Westfalen-Lippe ✆ 0251/507-0 www.zahnaerzte-wl.de
KZV oder Kammer – an wende ich mich mit meinen Fragen?
Die Landeszahnärztekammer ist die Interessenvertretung der Zahnärzte und Ansprechpartner für alles rund um das Thema zahnärztliche Berufsausübung.
Die KZV vertritt die kassenzahnärztlichen Vertragszahnärzte und ist Ansprechpartner rund um das Themen Zulassung als Vertragszahnarzt, Zulassung von angestellten Zahnärzten sowie die Zahnärztliche Abrechnung.
Kassenzahnärztliche Vereinigungen in Deutschland
Übersicht über die KZVen in Deutschland.
Die KZV vertritt die kassenzahnärztlichen Vertragszahnärzte und ist Ansprechpartner für alle vertragszahnärztlichen Themen wie die Zulassung und zahnärztliche Abrechnung.
In Deutschland gibt es 17 Kassenzahnärztliche Vereinigungen. Mehr über das System der Zahnärztlichen Selbstverwaltung, die Aufgaben der Landeszahnärztekammer und KZV erfahren Sie weiter unten im Abschnitt “Zahnärztliche Selbstverwaltung”.
KZVen – Links
- Baden-Württemberg ✆ 0711 / 78770 www.kzvbw.de
- Bayern ✆ 089 / 724010 www.kzvb.de
- Berlin ✆ 030 / 890040 www.kzv-berlin.de
- Brandenburg ✆ 0331 / 29770 www.kzvlb.de
- Bremen ✆ 0421 / 220070 www.kzv-bremen.de
- Hamburg ✆ 040 / 361470 www.zahnaerzte-hh.de
- Hessen ✆ 069 / 66070 www.kzvh.de
- Mecklenburg-Vorpommern ✆ 0385 / 54920 www.kzvmv.de
- Niedersachsen ✆ 0511 / 84050 www.kzvn.de
- Nordrhein ✆ 211 / 96840 www.kzvnr.de
- Rheinland-Pfalz ✆ 06131 / 892729040 www.kzvrlp.de
- Saarland ✆ 0681 / 586080 www.zahnaerzte-saarland.de
- Sachsen ✆ 0351 / 80530 www.zahnaerzte-in-sachsen.de
- Sachsen-Anhalt ✆ 0391 / 6293000 www.kzv-lsa.de
- Schleswig-Holstein ✆ 0431 / 38970 www.kzv-sh.de
- Thüringen ✆ 0361 / 67670 www.kzvth.de
- Westfalen-Lippe ✆ 0251 / 5070 www.zahnaerzte-wl.de
Die zahnärztliche Selbstverwaltung
Grundlage – Freier Beruf Zahnarzt
Der Beruf des Zahnarztes in selbstständiger Tätigkeit zählt zu den sogenannten Freien Berufen. Andere Freie Berufe sind beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Künstler.
Hinweis: Angestellte Zahnärzte sind nicht freiberuflich tätig, sondern Angestellte im gesetzlichen Sinne.
Durch den Status der Freiberuflichkeit unterliegt die zahnärztliche Berufsausübung in Deutschland einer Selbstverwaltung durch die Standesvertretungen. Die Standesvertretung für die Zahnärzte sind die Zahnärztekammern, in der jeder Zahnarzt Pflichtmitglied ist. Die Ämter in den Zahnärztekammern sind mit Zahnärzten besetzt – und jedes Mitglied hat ein aktives sowie passives Wahlrecht. Das heißt neben der Möglichkeit die Standesvertreter zu wählen, hat jeder Zahnarzt die Möglichkeit sich selber zur Wahl zu stellen.
Dieses System wird als die zahnärztliche Selbstverwaltung bezeichnet.
Landeszahnärztekammern
Da in Nordrhein-Westfalen mit Nordrhein und Westfalen-Lippe zwei Kammern existieren, gibt es in Deutschland insgesamt 17 Landeszahnärztekammern. Hauptaufgabe der Landeszahnärztekammern ist die Interessenvertretung der Zahnärzte.
Eine Übersicht der Landeszahnärztekammern inklusive Telefonnummern und Webadressen finden Sie hier.
Aufgaben der LZK
- Organisation und Überwachung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten der Mitglieder
- Sicherung der Qualität der Berufsausübung
- die Vertretung und Förderung der Berufsinteressen
- Fort- und Weiterbildungen
- Vermittlung bei berufsbezogenen Streitigkeiten unter Mitgliedern oder Mitgliedern und Patienten
- Berufsausbildung und berufliche Fortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten
- Grundlage: Berufsordnung und Satzung der jeweiligen Landeszahnärztekammer
Die Landeszahnärztekammer ist die Interessenvertretung der Zahnärzte und Ansprechpartner für alles rund um das Thema zahnärztliche Berufsausübung.
Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV)
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist ein Zusammenschluss aller Zahnärzte, die zur vertragszahnärztlichen Versorgung (Behandlung gesetzlich versicherter Patienten) zugelassen sind. Eine Zulassung für die Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung kann nach einer zweijährigen Assistenzzeit als so genannter Vorbereitungsassistent bei einem Vertrags-Zahnarzt beantragt werden.
Eine Übersicht der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen inklusive Telefonnummern und Webadressen finden Sie hier.
Aufgaben der KZV
- Interessenvertretung der kassenzahnärztlichen Vertragsszahnärzte
Die KZV vertritt die kassenzahnärztlichen Vertragszahnärzte und ist Ansprechpartner rund um die Themen Zulassung und Zahnärztliche Abrechnung.
BZÄK & KZBV
In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr über die BZÄK und die KZBV.
Zusätzlich zu den Landeszahnärztekammern und den KZVen der Länder gibt es die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Die Bundeszahnärztekammer ist die Berufsvertretung aller Zahnärzte in Deutschland. Die BZÄK ist ein Zusammenschluss der Landeszahnärztekammern auf Bundesebene mit dem Ziel der Interessenvertretung auf Bundes- und internationaler Ebene. Einmal jährlich tagt die Bundesversammlung mit Delegierten aus allen Landeszahnärztekammern.
Die Bundeszahnärztekammer ist keine Körperschaft, sondern ein freiwilliger Zusammenschluss in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e. V.
Aufgaben der Bundeszahnärztekammer
- Interessenvertretung der Zahnärzte gegenüber Politik, den Medien, Bundesministerien und Bundesorganisationen
- Koordination der Arbeit der Landeszahnärztekammern
- Ansprechpartner bei folgenden Themen
- Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
- Zahnheilkundegesetz
- Approbationsordnung
- zahnärztliche Berufsausübung
- Fortbildung und Qualitätssicherung
Informationen der BZÄK für Zahnärzte
Auf der Website der Bundeszahnärztekammer finden sich umfangreiche Informationen rund um Berufsausübung, Wissenschaft und Politik (www.bzaek.de). Hier finden Sie auch die Musterberufsordnung für Zahnärzte, die als Empfehlung für die Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern dient sowie die aktuelle Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und den aktuellen GOZ Kommentar.
Gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung gibt die BZÄK die Zahnärztlichen Mitteilungen heraus.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Auf Bundesebene sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen durch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vertreten. Anders als bei den Kammern ist die KZBV selbst eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, da sie eigene Aufgaben insbesondere nach dem Sozialgesetzbuch V, das die gesetzliche Krankenversicherung regelt, wahrnimmt.
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder sind Vertragspartner der regionalen Krankenkassenverbände und die KZBV Vertragspartner der Spitzenverbände der Krankenkassen auf Bundesebene. (www.kzbv.de/)
Aufgaben der KZBV
- Beschluss von Richtlinien für die vertragszahnärztliche Versorgung mit den Krankenkassen
- politische Interessenvertretung gegenüber Politik, Ministerien und Krankenkassen in allen Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung