#Corona – Update zur Beratungsförderung
Es gibt gute Nachrichten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ab sofort (03.04.2020) ist eine neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen in Kraft getreten. Diese gilt für alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Update 29.05.2020: Das BAFA hat die Förderung aus diesem Sondermodul vorzeitig eingestellt.
neu: 100% Förderung von Beratungen
Die wohl wichtigste Änderung der bestehenden “Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows” ist, dass ab sofort Beratungen von Unternehmen, die von der Corona-Krise wirtschaftlich betroffen sind, ab sofort zu 100% übernommen werden. Beratungen bis zu einem Wert von 4.000€ können auf diese Weise finanziert werden.

wichtige Änderungen aufgrund der Corona-Krise
Die “modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen” beinhaltet im Wesentlichen folgende wichtige Änderungen:
- 100% Zuschuss für Beratungsleistungen (Vollfinanzierung)
- maximal 4.000 Euro
- bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe können mehrere Beratungen beantragt werden
- Auszahlung direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens -> Entlastung der Unternehmen von einer, wie sonst üblichen, Vorfinanzierung der Beratungskosten
- Wegfall des sonst üblichen Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung
- Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31.12.2020 gestellt werden
Update 29.05.2020: Einstellung des Corona-Sondermoduls
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Sonder-Förderprogramm für “von Corona-betroffene Unternehmen” eingestellt. Geplant war eine Dauer bis Ende des Jahres, doch durch die hohe Anzahl von Anträgen sind die Fördermittel bereits ausgeschöpft.
Weiterhin Förderungen möglich
Über die bisherigen Förderprogramme können weiterhin Anträge auf Beratungsförderungen gestellt werden. Die Einstellung betrifft nur das Sondermodul Corona.
Förderprogramm “Förderung unternehmerischen Know-hows”
Mehr zum Thema Beratungsförderung lesen Sie in dem Beitrag “Fördermittel für Praxisinhaber”.

Beratung durch qualifizierte Unternehmensberater
Die Beratung muss durch einen qualifizierten Unternehmensberater erfolgen. Als selbstständige Beraterin erfülle ich mit meinem Unternehmen “Business Coaching für Zahnärzte” diese Kriterien und bin dementsprechend als qualifizierte Beraterin bei dem BAFA gelistet. Von mir durchgeführte Beratungen können somit ab sofort entsprechend der oben genannten Punkte zu 100% gefördert werden.
Individuelle Beratung
Sie haben Interesse an einer individuellen Beratung im Rahmen dieses Förderprogrammes? Dann schreiben Sie mir eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an coaching@danielaheints.com oder senden eine Anfrage über das Kontaktformular:
Beratungsangebot: Krisenmanagement für Praxisinhaber

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